Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung konnten Unternehmen in Deutschland bereits die Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen einer Insolvenz in Eigenverwaltung nutzen. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) verschaffte der Eigenverwaltung 2012 den praktischen Durchbruch. Eine umfangreiche Evaluierung des ESUG zeigte 2018 ganz deutlich die Vorteile auf: Das Verfahren habe sich in der Praxis bewährt, so das Fazit.
Doch die Bewertung erbrachte auch, dass es einige Punkte gibt, an denen die Experten nach mehreren Jahren praktischer Erfahrung mit der Eigenverwaltung noch Verbesserungen für nötig halten. Diese Vorschläge hat die Regierung nun in den Blick genommen und in ihrem im Oktober veröffentlichen Gesetzesentwurf, der bis Jahresanfang 2021 umgesetzt werden soll, neben dem präventiven Sanierungsverfahren auch die Insolvenzordnung angepasst.