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Bayer erringt juristischen Erfolg im Glyphosat-Prozess

Pharmakonzern Bayer erringt juristischen Erfolg um den Unkrautvernichter Roundup.
Pharmakonzern Bayer erringt juristischen Erfolg um den Unkrautvernichter Roundup. Foto: Bayer

Bayer hat in den USA einen juristischen Erfolg errungen: Ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat entscheiden, dass das Unkrautvernichtungsmittel Roundup nicht die Ursache der Krebserkrankung einer Klägerin sei. Das Gericht in San Bernardino hat damit zugunsten des Glyphosat-Herstellers Monsanto entschieden.

Wichtiger juristischer Erfolg für Bayer

Dieser Freispruch ist nach Angaben von Bayer „die dritte positive Entwicklung in den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in jüngster Zeit“. Zuvor war bereits in einem ähnlichen Fall zugunsten von Monsanto entschieden worden sowie eine weitere Klage im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Roundup zurückgezogen worden.

„Das Urteil der Jury zu unseren Gunsten beendet das Verfahren und bestätigt, dass Roundup nicht die Ursache der Krebserkrankung von Donnetta Stephens ist. Wir haben großes Mitgefühl für Donnetta Stephens, teilen aber die Ansicht der Jury, dass Roundup nicht die Ursache ihrer Krankheit ist“, teile Bayer in einer ersten Stellungnahme weiter mit.

Bayer erlitt bisher oft Niederlagen vor Gericht

In den USA ist dieser jüngste Fall bereits das insgesamt fünfte Gerichtsverfahren gegen Monsanto im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter. In jedem dieser Fälle wird der Bayer-Tochter vorgeworfen, ihr Produkt Roundup hätte eine Krebserkrankung beim Anwender hervorgerufen. Bisher hat der Pharmakonzern vorwiegend juristische Niederlagen erlitten und musste für Entschädigungen auch tief in die Tasche greifen.

So hat etwa erst im August dieses Jahres ein anderes US-amerikanisches Berufungsgericht im kalifornischen San Francisco entschieden, dass Bayer für die Krebserkrankungen zweier Kläger haften müsse. Ursprünglich hätte der Pharmariese sogar eine Summe in Höhe von 2 Milliarden Dollar als Entschädigung zahlen müssen, welche jedoch später auf 87 Millionen Dollar (umgerechnet 73,7 Millionen Euro) deutlich reduziert wurde.

Monsanto-Akquisition belastet Bayer seit Jahren

Nach der Akquisition von Monsanto, welche im Juni 2018 durch eine Kaufpreis in Höhe von 63 Milliarden Dollar (55,84 Milliarden Euro) finalisiert wurde, hat Bayer auch die juristischen Probleme des US-amerikanischen Agrarchemieunternehmens geerbt. In Anbetracht dessen hatte Bayer zwischenzeitlich einen Rückstellungsbetrag für Gerichtsverfahren und mögliche Entschädigungszahlungen von 11 Milliarden Dollar (9,75 Milliarden Euro) zurückgelegt.

Um auf die jüngste Klagewelle vorbereitet zu sein, hat der Leverkusener Konzern vor Kurzem einen weiteren Brutto-Betrag von 4,5 Milliarden Dollar (3,8 Milliarden Euro) vor Steuern und Abzinsung bereit gestellt und damit die Rückstellungen auf insgesamt 15,5 Milliarden Dollar (13 Milliarden Euro) erhöht.

Moody’s betrachtet Bayer kritisch

Erst gestern hatte die Ratingagentur Moody’s wegen der Rechtsstreitigkeiten das Emittentenrating von Bayer auf negativ gesetzt. Die Beilegung der Klagen sei teuer und verringere den Spielraum von Bayer, die Pharmapipeline aufzufüllen, begründete die Ratingagentur den Schritt. Zudem bleibe ein hohes Restrisiko hinsichtlich künftiger Zahlungen, auch hätten die Rechtsstreitigkeiten die Reputation des Unternehmens beschädigt. 

Der Ausblick könne aber auf stabil zurückgesetzt werden, wenn der Oberste Gerichtshof in den USA in der Berufung zugunsten von Bayer entscheide. Hierbei geht es um einen Fall aus dem Jahr 2019 und um die Frage, ob es einen Warnhinweis auf dem Produkt gebraucht hätte. In den kommenden Tagen soll eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob der Supreme Court sich des Falls annimmt.

Bayer-Aktienkurs des vergangenen Monats

Die Aktie des Unternehmens machte aber nach dem heute verkündeten Erfolg bereits einen kleinen Sprung nach oben: Der Kurs kletterte am Freitagmittag um gut 1 Euro auf nun 46,70 Euro.

jan.schuermann[at]finance-magazin.de