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IDW-Chef Naumann: „Wir fordern eine Haftungsgrenze bei grober Fahrlässigkeit“

Prof Dr Klaus-Peter Naumann vom IDW
Klaus-Peter Naumann ist Sprecher des Vorstands des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Foto: IDW

Deutschlands zweitgrößter Immobilienkonzern Adler sucht seit fast einem Jahr einen Prüfer für die Jahresabschlüsse 2022 und 2023, doch findet keinen. Selbst eine gerichtliche Bestellung von KPMG konnte daran nichts ändern: Die Adler Group steht noch immer ohne geprüften Jahresabschluss da. Manche Marktbeobachter fordern deshalb einen Kontrahierungszwang für Wirtschaftsprüfer, ähnlich wie bei Notaren.

IDW-Chef Klaus-Peter Naumann ist strikt gegen diesen Vorschlag. Er sieht keine Gesetzeslücke, die durch einen solchen Zwang geschlossen werden könnte. Aber für ihn ist Adler trotzdem kein hoffnungsloser Fall. Im Einschalten einer externen Kanzlei sieht er eine vertrauensbildende Maßnahme, die aber noch nicht ausreichend sei. Um wirklich Vertrauen gegenüber einem Wirtschaftsprüfer zu schaffen, müsste der Prüfer die Kanzlei beauftragen und den Fokus der Suche vorgeben.

Seiner Ansicht nach seien die Probleme bei Adler auch eine Folge des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) – Fälle, in denen Unternehmen keinen Prüfer finden, könnten sich in Zukunft häufen. Daher plädiert Naumann für eine Änderung des Gesetzes.

Das vollständige Interview lesen Sie im Folgenden:

Herr Naumann, Wirtschaftsprüfer stehen durch die Weigerung KPMGs, den Jahresabschluss der Adler Group zu prüfen, in der Kritik. Sie würden sich vor schwierigen Mandaten drücken, monieren die Kritiker, und fordern zum Teil einen Kontrahierungszwang für Wirtschaftsprüfer, wie es ihn zum Beispiel auch für Notare gibt. Schließen Sie sich dieser Forderung an?

Nein, absolut nicht. Adler ist ein Spezialfall und eine absolute Ausnahme. Ich bin deshalb strikt gegen einen Kontrahierungszwang. Notare und Wirtschaftsprüfer haben ganz unterschiedliche Aufgaben und ein Notar ist an seinen jeweiligen Amtsbezirk gebunden, das sind Wirtschaftsprüfer nicht. Was in der Diskussion zudem gerne vergessen wird: Auch bei Notaren gibt es keinen unbedingten Kontrahierungszwang.  Sie müssen die Annahme von Mandaten unter anderem verweigern, wenn sie befangen sind. 

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