Neue Entwicklungen im Fall Wirecard: Der ehemalige Finanzvorstand L. wurde von der Staatsanwaltschaft München I angeklagt. Dabei handelt es sich um den langjährigen Wirecard-CFO Burkhard Ley, der von Januar 2006 bis Dezember 2017 die Finanzgeschicke des Zahlungsdienstleisters verantwortete.
Ex-CFO Burkhard Ley in Drittgeschäfte involviert?
Konkret liegt gegen Ley der Verdacht „der Unrichtigen Darstellung, Marktmanipulation, des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, der Untreue sowie Beihilfe zur Unrichtigen Darstellung und zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug“ vor.
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Angeklagten, gemeinsam mit Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und anderen Wirecard-Managern die Milliarden-Drittgeschäfte in Asien vorgetäuscht sowie Umsätze und Erlöse von Wirecard manipuliert zu haben. Zudem habe er die gefälschten Zahlen dem Kapitalmarkt kommuniziert, um den Aktienkurs von Wirecard zu manipulieren, glaubt die Staatsanwaltschaft.
Außerdem habe er den Vermutungen der Staatsanwaltschaft zufolge die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 trotz der unrichtigen Zahlen unterzeichnet. Darüber hinaus solle sich Ley durch die Übernahme einer Bürgschaft für ein Darlehen der Wirecard Bank durch die Wirecard AG der Untreue gegenüber der Wirecard AG schuldig gemacht haben, heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft weiter.
Auch nach seiner Amtszeit bei dem Zahlungsdienstleister habe er mit seiner beratenden Tätigkeit für den Konzern weiterhin Beihilfe geleistet, lautet ein weiterer Verdacht. Durch die mutmaßlichen Straftaten sei laut den Ermittlern für die Banken ein Schaden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro entstanden. Durch die Untreuehandlung gegenüber Wirecard selbst sei ein Schaden von mehreren Millionen Euro entstanden.
Ex-CFO Burkhard Ley wurde erstmals 2020 angeklagt
In einer Erklärung der Verteidigung von Ley weist sein Anwalt Norbert Scharf die Vorwürfe zurück. Diese seien unbegründet. „Er hatte keinen Anteil an den in der Anklage behaupteten Straftaten“, heißt es in der Mitteilung. Der Angeklagte sei selbst „mit hoher krimineller Energie und digitaler Raffinesse über Jahre hinweg über tatsächliche Vorgänge bei Wirecard getäuscht“ worden. Zudem beziehe sich die Staatsanwaltschaft lediglich auf Indizien, die auf „fragwürdigen Angaben des Angeklagten O. B., die unzutreffend und unplausibel sind“, beruhten. Im Ergebnis liege eine „unschlüssige Verdachtslage“ vor.
Für Ley dürfte der Fall Wirecard damit nach längerer Zeit wieder in den Lebensmittelpunkt rücken. Im Sommer 2020 wurde der Manager bereits wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Untreue, unrichtiger Darstellung sowie Marktmanipulation beschuldigt. Damals wurde Haftbefehl gegen ihn und weitere Wirecard-Manager erlassen. Ein paar Monate später wurde der Haftbefehl gegen den Ex-CFO wieder fallengelassen. Der Grund: Ley sei „nur bis Ende 2017 an möglichen Taten beteiligt“ gewesen. „Wesentliche, insbesondere schadensträchtige Taten“ hätten aber erst nach seiner Amtszeit stattgefunden.
Jasmin Rehne ist Redakteurin bei FINANCE und verfolgt schwerpunktmäßig die Themen Controlling, Gehalt und Personal. Sie hat in Marburg Sprache und Kommunikation studiert. Neben ihrem Studium arbeitete Jasmin Rehne bereits als studentische Hilfskraft bei FINANCE.
