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Gerresheimer räumt Bilanzfehler ein und lässt weiter ermitteln 

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Gerresheimer hat 3 Millionen Euro Umsatz aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen wohl falsch verbucht. Foto: Timon - stock.adobe.com
Gerresheimer hat 3 Millionen Euro Umsatz aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen wohl falsch verbucht. Foto: Timon - stock.adobe.com

Gerresheimer hat im Zuge der laufenden Bilanzkontrolle der Bafin eingeräumt, dass Bill-and-Hold-Umsätze des Unternehmens wohl tatsächlich zu früh gebucht worden sind. Das Unternehmen habe „erste Erkenntnisse aus einer von der Gesellschaft eingeleiteten externen, unabhängigen Untersuchung“ erlangt, teilte Gerresheimer am Samstagabend per Ad-hoc mit.

Bislang hatte der Hersteller von Glas- und Kunststoffverpackungen für die Pharma- und Kosmetikindustrie betont, nicht gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen zu haben. Umsätze und Gewinne seien „im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften periodengerecht im Geschäftsjahr 2024 bilanziert“ worden, hatte das Unternehmen nach Ankündigung der Bilanzkontrolle umgehend mitgeteilt. 

Bafin prüft Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte das Verfahren am 18. September eingeleitet. Gegenstand der Ermittlungen sind Bill-and-Hold-Vereinbarungen, die Gerresheimer im letzten Drittel des Geschäftsjahres 2024 abgeschlossen hatte. Die Bafin prüft, ob die damit generierten Umsatzerlöse, wie geschehen, wirklich schon im Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2024 hätten gebucht werden dürfen oder doch erst im laufenden Geschäftsjahr 2025.  

Der Rechnungslegungsstandard IFRS 15, der in solchen Fällen angewendet wird, sieht für die Bilanzierung von Bill-and-Hold-Vereinbarungen strenge Regeln vor. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass die Kontrolle der Produkte trotz ausbleibender Lieferung bereits auf den Kunden übergegangen ist – erst dann darf ein Umsatz gebucht werden.  

Gerresheimer hat wohl 3 Millionen Euro Umsatz zu früh gebucht 

Die für die internen Ermittlungen von Gerresheimer beauftragte externe Rechtsanwaltskanzlei ist nun zu dem Schluss gekommen, dass Umsätze wohl tatsächlich falsch gebucht worden sind: „Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ sei davon auszugehen, „dass entgegen der bisherigen Auffassung für einen Vertrag mit einem Volumen von rund 3 Millionen Euro die Voraussetzungen für eine Umsatzerfassung nicht vorlagen“, heißt es in der Gerresheimer-Mitteilung.

Das Unternehmen habe deshalb entschieden, nun auch die weiteren Bill-and-Hold-Vereinbarungen aus dem fraglichen Geschäftsjahr 2024 von der Kanzlei überprüfen zu lassen. Auf solche entfielen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 28 Millionen Euro Umsatz; der Gesamterlös von Gerresheimer lag bei rund 2 Milliarden Euro. 

Lena Scherer ist Redakteurin bei FINANCE. Sie hat Publizistik, Anglistik und Komparatistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz studiert und nebenbei für verschiedene Redaktionen gearbeitet. Bevor sie zu FINANCE kam, war sie mehr als acht Jahre lang beim Branchen-Fachdienst buchreport aktiv, zuletzt als Co-Chefredakteurin. Dort hat sie unter anderem Marktanalysen vorgenommen sowie die Bereiche Fachinformation, Recht/Wirtschaft/Steuern und Digitales betreut.

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