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Warum Kleinaktionäre Wirecard unter Druck setzen

Wirecard hat bereits eine Sonderprüfung beantragt. Wird es jetzt noch eine weitere geben?
Wirecard

Bei dem gebeutelten Zahlungsanbieter Wirecard kehrt einfach keine Ruhe ein. Die neueste Entwicklung: Eine Gruppe von Aktionären, vertreten durch die Anwaltskanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin, will die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erzwingen. Die Antragsteller fordern die Bestellung einer Sonderprüferin für die Klärung von „dringlichen Fragen zur Bilanzierungspraxis bei Wirecard sowie die Einhaltung oder Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Ad-hoc-Mitteilungspflichten“. Dafür erforderlich ist ein Quorum von 5 Prozent des Aktienkapitals, nach eigenen Aussagen vertritt Schirp derzeit 2,5 Prozent der Anteile.

Dabei hat Wirecard doch eigentlich schon vor einiger Zeit KPMG mit einer Sonderprüfung beauftragt, die endlich Licht ins Dunkel bringen soll. Seit über einem Jahr schon veröffentlicht die Financial Times in London immer wieder Vorwürfe zu den Bilanzierungspraktiken von Wirecard – bislang konnten diese von dem Dax-Konzern in den Augen mancher noch nicht überzeugend entkräftet werden.

Die ersten Ergebnisse der KPMG-Sonderprüfung sollen im laufenden Quartal vorliegen. Doch diese Prüfung reicht aus Sicht der rebellierenden Aktionäre nicht aus, denn die Ergebnisse würden lediglich den Unternehmensorganen vorgelegt werden, kritisieren sie. Und bis zur regulären HV im Juli wolle man nicht mehr warten. Diese Gruppe von Aktionären hat offenbar die Nase voll.

Wirecards umstrittene Kundenlisten: Phantomkunden?

Die geforderten Tagesordnungspunkte für die außerordentliche Hauptversammlung sind umfangreich – und sie haben es in sich. Die Kleinaktionäre fordern zum einen, der zu bestellenden Sonderprüferin die vollständigen Kundenlisten für die Jahre 2016, 2017 und 2018 vorzulegen. Damit soll geprüft werden, „ob Hinweise darauf bestehen, dass die darin genannten Kunden in Wahrheit nicht existierten oder substanziell geringere Umsätze erbracht haben“, als dies im Konzernabschluss von Wirecard angegeben war.

Auf solche Vorwürfe hatte Wirecard im Oktober letzten Jahres reagiert und einen umfangreichen Dokumentensatz bezüglich des in Dubai ansässigen Zahlungsdienstleisters Al-Alam Solutions veröffentlicht. Laut den Vertretern der Kleinaktionäre bestritt Wirecard auch nicht, dass die dort aufgelisteten Unternehmensnamen nicht alle zu den Kunden zählten. Als Begründung wurde angegeben, dass es sich bei den Unternehmensnamen lediglich um Platzhalter gehandelt habe.

Doch die rebellierenden Aktionäre sind von der Begründung des Dax-Unternehmens nicht überzeugt und fordern hier Klarheit durch eine Sonderprüfung. Die Vorgehensweise von Wirecard wird von ihnen als ungewöhnlich eingestuft.

Da die infrage stehenden Umsätze substanziell sind, ist diese Forderung durchaus nachvollziehbar. Denn aufgrund des hohen Wachstumspotenzials des Zahlungsdienstleisters ist die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen kaum möglich. Ein enormes Umsatzwachstum ist vor diesem Hintergrund auch nicht ganz unrealistisch. Die Höhe der Umsätze ist vor allem auch für die Werthaltigkeit der Kundenlisten entscheidend. Diese machen mit den Geschäftswerten einen nicht unerheblichen Teil des Vermögens des Dax-Konzerns aus.

Werthaltigkeitstest erforderlich?

Ein weiterer Punkt auf der geplanten Tagesordnung: Die zugrundeliegende Methode zur Bewertung von Geschäftswerten und Kundenbeziehungen soll in einer Sonderprüfung besonders unter die Lupe genommen werden. Ein Blick in die Bilanz zeigt: Geschäftswerte und Kundenbeziehungen machen ein Fünftel der Bilanzsumme aus. Die Werthaltigkeit dieser Vermögenswerte hat demnach eine entscheidende Bedeutung für die Bilanz des Unternehmens.

Hierbei beziehen sich die Kleinaktionäre auf einen E-Mail-Dialog zweier Mitarbeiter, den die „Financial Times“ veröffentlicht hat. Dieser könne den Schluss zulassen, „man sei von üblichen Vorbereitungsmaßnahmen in der Bilanzerstellung abgewichen, um zu verhindern, dass die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young den eigentlich notwendigen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) vornahmen“, lautet die Sorge. Um diese Unklarheiten zu beseitigen, fordern die Aktionäre, dass eine Sonderprüferin Einsicht in die Kommunikationsvorgänge der verantwortlichen Mitarbeiter bekommen solle.

Sehr häufig, wenn es um vermeintlich undurchsichtige Bilanzierungspraktiken geht, spielt das Immaterielle Vermögen eine Rolle – hier bietet die IFRS-Rechnungslegung einfach einen hohen Spielraum. Und die Bedeutung des immateriellen Vermögens wird über viele verschiedene Branchen hinweg in den nächsten Jahren weiter steigen, befeuert durch die gestiegene Bedeutung von Innovationen und der Digitalen Transformation. Wie sagte schon vor vielen Jahrzehnten die Bilanzierungskoryphäe Moxter: Immaterielles Vermögen ist das „ewige Sorgenkind der Bilanzierung“. Hoffen wir, dass sich dies im Fall von Wirecard nicht bestätigen wird.

Hat Wirecard Ad-hoc-Pflichten verletzt?

Die Aktionärsvertreter haben noch mehr Forderungen auf Lager: Unter anderem soll Wirecard der Sonderprüferin alle Unterlagen vorlegen, die sich mit der 2015 erfolgten Übernahme der indischen Unternehmen Hermes i Ticket und GI Technologies befassen. Hier wolle man die Klärung der Frage, wie es in den Wochen vor Erwerb dieser Unternehmen zu einer Verachtfachung des Werts kommen konnte. Auch wenn das Geschäftsmodell ein Zukunftsmarkt ist, bleibt die Frage, ob dieser Turbo-Wertanstieg realistisch ist.

Nicht zuletzt soll die geforderte Sonderprüferin eruieren, ob es in den Jahren 2016, 2017 und 2018 nicht doch Geschäftsvorfälle gegeben habe, aus denen eine Pflicht zur Abgabe von Ad-hoc-Meldungen resultierte. Der Umfang der Prüfliste legt den Schluss nahe, dass die Glaubwürdigkeit der Wirecard-Organe durch die verzögerten Reaktionen in der Vergangenheit gelitten hat. Bei der Hauptversammlung im letzten Jahr wurden die Fragen der Aktionäre zu den Vorfällen in Singapur tatsächlich nur sehr schwammig beantwortet. Nun wollen die Investoren es genauer wissen und sich nicht wieder hinhalten lassen.

Viele Aktionäre sind die andauernden Unklarheiten um Wirecard leid. Die Sonderprüfung böte die Chance für Wirecard, die Vorwürfe endgültig zu entkräften. Da das Unternehmen in der ersten Börsenliga spielt, ist dies wünschenswert.

redaktion[at]finance-magazin.de

Info

„Abgeschminkt“ ist der FINANCE-Blog von Bilanzierungsexpertin Carola Rinker über aufgehübschte Unternehmenszahlen und skandalöse Bilanzkosmetik. Wie die Unternehmen ihre Zahlen im Rahmen des rechtlich Möglichen beeinflussen und wann sie Grenzen überschreiten, können Sie in loser Folge hier lesen.

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