Benötigt ein Unternehmen frisches Kapital, entscheiden sich viele für den Börsengang. Doch bevor es auf Roadshow geht, muss ein Wertpapierprospekt mit Finanzkennzahlen, die die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erfüllen, erstellt werden.
Um die Investoren mit einer guten Equity Story zu überzeugen, greifen viele CFOs dabei zusätzlich noch auf Alternative Leistungskennzahlen zurück – wie beispielsweise den um Sondereffekte bereinigten Gewinn. Solche Non-GAAP-Zahlen können dabei helfen, die standardisierten Zahlen besser einzuordnen und die Transparenz zu erhöhen.
Alternative Zahlen: Wann ist es zu viel des Guten?
Doch die Verwendung Alternativer Kennzahlen ist eine Gratwanderung: Denn wann ist zu viel des Guten und wann verlieren die Zahlen an Glaubwürdigkeit? Worauf müssen CFOs achten, wenn sie sich in das Feld der bereinigten Leistungskennzahlen begeben und welche Chancen eröffnen diese mit Blick auf IPOs, aber auch abseits von Börsengängen?
Die Beantwortung dieser Frage wird dadurch erschwert, dass Alternative Leistungskennzahlen zunächst keinen strikten Regulierungen unterliegen. Dementsprechend bieten sie viel Raum dafür, nach Bedarf Zahlen zu berechnen, die die vergangene Performance des Unternehmens erläutern.
Besonders reizvoll kann das sein, wenn ein Unternehmen auf den ersten Blick schlechte Zahlen melden muss: Dann können Alternative Kennzahlen beispielsweise ein schwächelndes Geschäft erläutern, indem sie begründen, weshalb es zu finanziellen Einbrüchen gekommen ist – und die Investoren somit trotzdem von einem Investment überzeugen.
Vergleichbarkeit für Investoren wird erschwert
Im Potential steckt aber zugleich das Risiko: Gerade weil es keine einheitlichen Regeln zur Definition Alternativer Kennzahlen gibt, können Controller und CFOs frei entscheiden, welche Werte sie auf welche Weise berechnen, damit diese ein guter Indikator für die Leistung des Unternehmens sind. Für die Investoren heißt das: Vergleiche zu anderen Unternehmen sind kaum möglich.
Zwar gibt es seit 2016 von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Leitlinien für eine regulierte Verwendung von Alternativen Leistungskennzahlen, deren Einhaltung auch von der BaFin überwacht wird – allerdings gibt es keine harten Sanktionen wie Geldbußen bei einer Nichtbefolgung.
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Die braucht es streng genommen aber auch nicht: „Die Veröffentlichung Alternativer Kennzahlen darf kein Fantasie- oder PR-Produkt sein, das überprüft die BaFin. Ist sie mit der Umsetzung nicht einverstanden, muss das Unternehmen nochmal an den Prospekt ran – dadurch kann ein geplanter Börsengang verzögert oder muss im schlimmsten Fall gar abgesagt werden. Das kann sich kein Debütant leisten, es steht für den Gang aufs Börsenparkett zu viel auf dem Spiel“, erklärt Jörg Hossenfelder vom Marktforschungsunternehmen Lünendonk & Hossenfelder, welches in Kooperation mit KPMG ein Whitepaper zu Alternativen Leistungskennzahlen veröffentlicht hat.
Alternative Kennzahlen nur als Ergänzung betrachten
Gerade Frischlinge am Kapitalmarkt müssen daher auf der Hut sein: Kann ein Unternehmen noch nicht auf eine traditionsreiche Glaubwürdigkeitshistorie zurückblicken, muss es besonders achtsam bei der Kommunikation der Alternativen Zahlen sein, lauern hier doch zahlreiche Fettnäpfchen, um Bilanzierungsfehler zu machen und so seine Vertrauenswürdigkeit zu verlieren.
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Worauf müssen CFOs nun achten, damit die Equity Story ein Erfolg wird? Hossenfelder schlägt vor, sich Folgendes vor Augen zu führen: „Alternative Leistungskennzahlen sind niemals ein Ersatz für Standardkennzahlen, sondern eine reine Ergänzung“, weiß er. „Am besten fragt man sich: Was brauche ich für einen erfolgreichen Börsengang? Und welche Kennzahlen neben den Pflichtkennzahlen haben für mein Unternehmen einen Mehrwert, indem sie meine Unternehmensgeschichte nachvollziehbarer und transparenter zu machen?“ Per se gebe es keine Daumenregel für die Verwendung der alternativen Zahlen, es komme stets auf das individuelle Unternehmen und seine Ziele an.
Einmal angefangen, gibt es kein Zurück mehr
Wichtig ist dabei allerdings: Alternative Leistungskennzahlen sollten einheitlich definiert und verwendet, Änderungen in der Verwendungsweise offen kommuniziert werden. Einmal angefangen, gibt es kein Zurück mehr: Auf die Zahlen zurückzugreifen, wenn es passt und sie zu verschweigen, wenn es ungelegen kommt, wirkt unglaubwürdig. Auch alternative Zahlen in den Fokus zu stellen um IFRS- oder GAAP-Kennzahlen zu überdecken, wirft ein schlechtes Licht auf das Unternehmen.
Auf der sicheren Seite ist man laut Jörg Hossenfelder, wenn man transparent kommuniziert, von welcher IFRS-Kennzahl die Alternativzahlen abgeleitet worden sind – zum Beispiel in einer Überleitungsrechnung – und zudem begründet, weshalb die Zahlen zusätzlichen Informationsgehalt bieten. Auch Vorjahreszahlen helfen bei der Einordnung. Letztlich müsse die Mischung stimmen, sagt Hossenfelder: „Smart kommunizieren, nicht big: Man darf den Leser nicht mit Alternativen Leistungskennzahlen überschütten.“
„Man darf den Leser nicht überschütten.“
Info
Was gibt es Neues in der Welt der Kennzahlen und Bilanzen? Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren FINANCE-Themenseiten zu Bilanzskandalen und IFRS. In unserem FINANCE-Blog „Abgeschminkt“ nimmt Carola Rinker zudem kuriose Bilanzierungsfehler unter die Lupe.
Olivia Harder ist Redakteurin bei FINANCE und verfolgt schwerpunktmäßig die aktuellen Entwicklungen im Private-Equity- und M&A-Geschäft. Sie hat Philosophie, Politikwissenschaften, Soziologie und Geographie an der Justus-Liebig-Universität in Gießen studiert, wo sie auch einen Lehrauftrag innehatte. Vor FINANCE arbeitete Olivia Harder in den Redaktionen mehrerer Wochen- und Tageszeitungen, unter anderem beim Gießener Anzeiger.