Es ist Freitag, der 29. April, nach 21 Uhr: Bei vielen dürfte ausgelassene Wochenendstimmung herrschen, nur nicht bei dem Immobilienkonzern Adler. Denn der Verwaltungsrat sieht sich gezwungen, eine Ad-hoc-Meldung zu veröffentlichen: Die Abschlussprüfer von KPMG werden einen Versagungsvermerk für den Jahresabschluss 2021 erteilen. Sie sähen sich nicht in der Lage, ein Prüfungsurteil abzugeben, heißt es – und das weniger als einen Tag vor der Veröffentlichung des Geschäftsberichts. Eine Hiobsbotschaft an den Kapitalmarkt, die den Aktienkurs auf Talfahrt schickt.
Der Fall lässt aufhorchen. Dass ein Abschlussprüfer das Testat verweigert, war bisher die Ausnahme. „Dass er diesen Schritt noch dazu bei einem bekannten SDax-Konzern geht, kommt noch seltener vor“, sagt die Bilanzierungsexpertin Carola Rinker. „Prüfer fürchten oftmals die Reaktion der Kapitalmärkte. Falls sich im Nachhinein herausstellt, dass der Versagungsvermerk unbegründet war, könnten die Anleger den Prüfer wegen des abgestürzten Kurses verklagen.“
Auch sonst scheuten sich die Wirtschaftsprüfer bisher davor, weitergehende Schritte zu unternehmen, die die Veröffentlichung eines Geschäftsberichts verzögert hätten. Dazu zählt etwa, kurz vor der Veröffentlichung weitere Dokumente anzufordern, um Unklarheiten zu beseitigen. Vielfach fürchteten sie offenbar die Reaktion des Managements und des Kapitalmarkts – bis jetzt. Denn in den vergangenen Monaten kamen derartige Fälle immer häufiger vor, Stichwort Singulus, Ekosem Agrar oder Gerry Weber. Hat nach dem Wirecard-Skandal etwa eine Trendwende stattgefunden?
500+ exklusive Artikel pro Jahr
6 neue Ausgaben pro Jahr – inklusive Archiv seit 2014
Alles, was Finanzentscheider wissen müssen