Die schweren Folgen des Coronavirus werden fast allen Unternehmen in Deutschland bis auf weiteres die Geschäfte verhageln. Was müssen CFOs und Treasurer im Blick haben, dass jetzt nicht auch ihre Finanzierungsverträge ins Wanken geraten?
Der CFO muss modellieren, wie sich diese Einbrüche auf das Ebitda und die vereinbarten Finanzkennzahlen auswirken und mit den Banken frühzeitig das Gespräch suchen, um eine „Holiday-Period“ für die Finanzkennzahlen zu vereinbaren.
Was genau bedeutet „Holiday-Period“?
Während dieses Zeitraums werden die Financial Covenants weiter gefasst oder sogar ganz ausgesetzt. Holiday-Periods sehen wir regelmäßig in Restrukturierungen. Sie sind an sich nichts Neues, auch wenn sie bislang eher in Einzelfällen und noch nicht auf breiter Front beantragt worden sind. Abhängig von den in der Kreditdokumentation vorgesehenen Testzeitpunkten dauern Holiday-Periods in der Regel ein bis zwei Quartale, manchmal aber auch ein Jahr. Um sie etablieren zu können, braucht es aber einen triftigen Grund. Wir empfehlen, die Auswirkungen des Coronavirus auf das Geschäft sorgfältig zu dokumentieren und nachvollziehbar aufzubereiten.
Holiday-Periods sind an sich nichts Neues.
Banken können aber im Hinblick auf ihr Risiko-Management nicht einfach bei all ihren Kreditnehmern die Financial Covenants aussetzen.
Das ist richtig. Die Politik, die Europäische Zentralbank und die BaFin müssen den Banken entgegen kommen und beispielsweise die Vorgaben für die Risikovorsorge der Banken lockern.
Vorsicht bei MAC-Klausel im Kreditvertrag
Banken haben mit Hilfe so genannter „Material Adverse Effect“ (MAE) oder „Material Adverse Change“ (MAC)-Klauseln in Konsortial- oder bilateralen Kreditverträgen die Möglichkeit, bei unvorhergesehen Ereignissen die Reißleine zu ziehen. Wie funktionieren diese Klauseln, und wann greifen sie?
Die Klauseln berechtigen die Kreditgeber üblicherweise dazu, einen Kreditvertrag zu kündigen oder Ziehungen zu verweigern, sofern sich die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage oder die Ertragsaussichten eines Kreditnehmers wesentlich nachteilig verändert haben oder voraussichtlich verändern werden.
Noerr
Sind die Folgen der Coronakrise auf die Unternehmen groß genug, dass die Kreditgeber die MAC-Klausel ziehen können?
Ob auf der Corona-Epidemie beruhende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage die Rechtsfolgen eines MAC auslösen können, hängt von den konkreten Umständen und der konkret vereinbarten MAC-Regelung ab. Maßgeblich ist zum Beispiel, ob nach der konkreten Klausel die Verschlechterung bereits eingetreten sein muss oder nur droht.
Noerr
Sind diese MAC-Klauseln in der Coronakrise überhaupt hilfreich aus Sicht der Banken?
Die Klauseln helfen eigentlich weder dem Kreditnehmer noch dem Kreditgeber, es sei denn, der Kreditgeber will weitere Ziehungen aufgrund der Corona-Risiken unterbinden und sich – gegebenenfalls zu Unrecht – auf die MAC-Klausel berufen. Der Geschäftsführung und den Personen, die Kreditabrufe tätigen, ist daher dringend zu raten, die mit einem Auszahlungsgesuch verbundenen Zusicherungen genau auf Richtigkeit zu prüfen, um etwaige (persönliche) Risiken aufgrund der Abgabe unrichtiger Erklärungen zu vermeiden.
Keine Bank wird wegen MAC-Klausel kündigen
Müssen CFOs angesichts der Coronakrise jetzt mit einer großen Kündigungswelle seitens der Kreditgeber rechnen?
Kündigungen allein aufgrund einer MAC-Klausel kommen in der Praxis selten vor, weil sie für den Kreditgeber riskant wären. Denn nach dem gesetzlichen Leitbild setzt eine außerordentliche Kündigung voraus, dass in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird.
Kündigungen allein aufgrund einer MAC-Klausel kommen in der Praxis nicht vor.
Dass das der Fall ist, muss der Kreditgeber im Zweifel nachweisen können. Deshalb gehen wir nicht davon aus, dass eine Bank allein wegen eines Verstoßes gegen eine MAC-Klausel die Finanzierungsbeziehung beenden wird. Da muss schon mehr dazu kommen, beispielsweise ein tatsächlicher Covenant-Bruch.
Was raten Sie CFOs, die jetzt in dieser schwierigen Lage gerade mitten in Verhandlungen über einen neuen Kreditvertrag stecken?
Wenn ein Unternehmen Finanzierungssicherheit braucht, sprechen viele Argumente für ein Underwriting. Man muss sich dann aber die Bedingungen für das Underwriting genau anschauen, weil sich Kreditgeber im jetzigen Umfeld natürlich auch absichern möchten. Es empfiehlt sich, die Auswirkungen der Coronakrise mit zu adressieren. Ansonsten wird man sich im Nachgang fragen lassen müssen, warum das nicht berücksichtigt worden ist.
Maßnahmen zur Stützung von Unternehmen
Die Bundesregierung bereitet für infolge des Coronavirus in Schieflage geratene Unternehmen kurzfristige Liquiditätshilfen, Bürgschaften und Steuerstundungen vor. Etablierte Instrumente wie KfW-Unternehmerkredite brauchen aber in der Regel mehrere Monate, bis sie bewilligt werden. Von kurzfristig kann da keine Rede sein. Ist das wirklich eine Lösung?
Zur Stabilisierung der Situation bedarf es verschiedener Maßnahmen, Hilfskredite sind eine Möglichkeit, um entstehenden Kapitalbedarf zu decken. Aber diese Kredite müssen wie gesagt kurzfristig verfügbar sein. Hier könnten KfW-Förderkredite, die über die Hausbanken ausgereicht werden, ein wirksames und schnelles Instrument sein. Einen weiteren Punkt hatten wir bereits angesprochen: Die Aufsicht könnte die Banken bei den Eigenkapitalanforderungen entlasten, um ihnen ein längeres Stillhalten bei Covenant-Brüchen zu ermöglichen. Die EZB hat dafür am vergangenen Donnerstag die Weichen schon gestellt. Weitere rechtliche Maßnahmen sind beispielsweise, die Fristen für die Insolvenzantragspflicht zu verlängern oder die Antragspflichten anzupassen. Schon in der Finanzkrise hat man hier Änderungen vorgenommen, die geholfen haben, die Situation zu stabilisieren. Darüber hinaus könnten die Haftungsrisiken für Finanzierer im Zusammenhang mit der Gewährung von Brückendarlehen begrenzt oder die Gesellschafterfinanzierung in der Krise erleichtert werden.
Info
Die Rechtsanwälte Andreas Naujoks und Nikolai Warneke sind beide Partner bei der Wirtschaftskanzlei Noerr und auf die Beratung bei Finanzierungstransaktionen spezialisiert.
Die Coronakrise trifft die Corporate-Finance-Welt. Einblicke und Handlungsempfehlungen erhalten Sie auf unserer Themenseite zum Coronavirus.
Sabine Paulus ist seit 2008 Redakteurin beim Fachmagazin FINANCE und der Online-Publikation DerTreasurer. Ihre Themenschwerpunkte sind Personal, Organisation, Karriere und Finanzierung. Sie ist M.A. und hat an der Universität Konstanz unter anderem das Hauptfach Deutsche Literatur studiert.