Der Dokumentationsaufwand für Finanzabteilungen in Sachen Steuern steigt weiter: Ab Juli 2020 müssen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Banken „möglicherweise aggressive“ grenzüberschreitende Steuergestaltungen ihrer Mandanten an die jeweils zuständigen Finanzbehörden melden. So will die EU Steuersparmodelle frühzeitig erkennen und Steuerflucht unterbinden.
Die EU-Richtlinie trifft zwar in erster Linie die Dienstleister, doch auch auf die Steuerabteilungen der Unternehmen kommt mehr Arbeit zu. Steuerberater oder Anwälte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Entsprechend müssen die Steuerverantwortlichen in den Unternehmen entweder selbst melden oder ihre Dienstleister explizit damit beauftragen.
Meldepflicht gilt rückwirkend ab Juni 2018
Die Vorbereitungen dafür sollten Unternehmen nicht auf die lange Bank schieben. Denn die Offenlegungspflicht gilt rückwirkend für alle Steuergestaltungen, die das jeweilige Unternehmen seit 25. Juni 2018 umgesetzt hat. Damals war die entsprechende EU-Richtlinie in Kraft getreten. „Deshalb sammeln wir mit unseren Mandanten bereits jetzt Daten über möglicherweise meldepflichtige Modelle“, erklärt Daniel Zöller, Steuerberater bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz.
Allerdings stochern Steuerberater und Unternehmen beim Zusammentragen und Aufbereiten der Daten ziemlich im Nebel: Denn es ist weitestgehend unklar, welche Arten von Steuergestaltung überhaupt unter die Offenlegungspflicht fallen werden.
„Der Gesetzgeber lässt die Unternehmen leider im Regen stehen."
Dabei dürfte es vorerst auch bleiben. Denn vom deutschen Gesetzgeber, der die EU-Richtlinie gerade in nationales Recht überführt, erwarten sich Experten nach den ersten Signalen aus Berlin keine klare Definition einer meldepflichtigen Steuergestaltung. „Man hat wohl Angst, gegen den Geist der Richtlinie zu verstoßen“, vermutet Zöller. Die Folge: „Der Gesetzgeber lässt die Unternehmen hier leider im Regen stehen.“
EU vermeidet klare Definition von „aggressiv“
Die EU hat ihre Vorgaben sehr weit gefasst. Sie hat lediglich einige Merkmale („Hallmarks“) festgelegt, die in jedem Fall zu einer Meldepflicht führen. So gilt etwa ein Steuersparmodell, das auf einer standardisierten Dokumentation basiert, als aggressiv, da die Entwickler es systematisch auf weitere Unternehmen ausrollen und den Fiskus somit schädigen können. Eine variable Vergütung des Beraters, die von der Höhe der Steuerersparnis abhängt, gilt ebenfalls als Kriterium.
Neben diesen vergleichsweise eindeutigen Fällen gibt es eine ganze Reihe individueller Faktoren, die ebenfalls eine Offenlegungspflicht nach sich ziehen könnten – und diese bereiten den Beratern besonders großes Kopfzerbrechen. Etwa, wenn Unternehmen ihre konzerninterne Finanzierung so aufgesetzt haben, dass Zinszahlungen in Länder mit niedrigen Steuersätzen nahe Null Prozent anfallen. „Solche Fälle könnten künftig als meldepflichtige Steuergestaltung gelten“, meint Zöller.
Ein anderes Beispiel wären sogenannte Lizenzboxen: Dabei werden Erträge, die aus der Verwertung von Patenten oder anderen immateriellen Vermögensgegenständen stammen, geringer besteuert. Viele Länder, auch innerhalb der EU, haben solche Lizenzboxen eingeführt, um sich Vorteile im internationalen Steuerwettbewerb zu verschaffen, aber auch um Forschung und Entwicklung zu fördern. „Die OECD hat diese Instrumente abgesegnet, sofern das Unternehmen echte F&E-Aktivität in dem Land ausübt“, sagt der Ebner-Stolz-Berater. „Nun könnte es daher zu der paradoxen Situation kommen, dass OECD-genehmigte Instrumente unter die EU-Meldepflicht fallen.“
EU verhängt Bußgelder bei versäumten Meldungen
Klar ist derweil, welche Strafen drohen: Pro versäumter Meldung sollen nach deutscher Umsetzung der Meldepflicht bis zu 25.000 Euro Bußgeld anfallen. Das klingt zunächst nicht viel. Angesichts der schieren Zahl der Fälle, die theoretisch meldepflichtig sein können, dürften gerade für große, international tätige Unternehmen leicht hohe Summen zusammenkommen, glaubt Zöller: „Hinzu kommt der Reputationsschaden.“
Die Zahl der meldepflichtigen Gestaltungen könnte sogar noch weiter steigen. Denn Zöller zufolge hegt die deutsche Bundesregierung ebenfalls Pläne, eine Meldepflicht für rein nationale Steueroptimierungen einführen: „Das träfe dann nicht mehr nur grenzüberschreitende Fälle, sondern alle Gestaltungsmaßnahmen.“ Der administrative Aufwand für die Unternehmen dürfte in Bezug auf Steuern in den kommenden Jahren wohl weiter steigen.