Wann muss ein Unternehmen Insolvenzantrag stellen?
Als Insolvenzgründe gelten Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. Allerdings ist ein Unternehmen nicht erst dann zahlungsunfähig, wenn gar kein Gläubiger mehr Geld erhält, sondern schon weit davor: „Bereits wenn ein Unternehmen 10 Prozent seiner fälligen Forderungen in absehbarer Zeit nicht wird begleichen können, spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit“, erklärt Michael Pluta, der als Insolvenzverwalter unter anderem die Flusskreuzfahrtreederei Nicko Cruises begleitet hat.
Von einer Überschuldung sprechen Sanierer, wenn das Vermögen eines Unternehmens nicht mehr ausreicht, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken. Grundlage für die Bewertung möglicher Insolvenzgründe ist die sogenannte Fortbestehensprognose. Fällt diese negativ aus, ist ein Insolvenzantrag zwingend.
Ausnahmen bei der Insolvenzantragspflicht gibt es derzeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus: Steht die Unternehmenskrise im Zusammenhang mit der Pandemie, kann das Unternehmen den Insolvenzantrag unter bestimmten Voraussetzungen aussetzen.