Das „Handelsblatt“ hat Dokumente zu Tage gefördert, die zeigen, mit welchen Argumenten sich EY in den anstehenden Wirecard-Klagen verteidigen will. Konkret geht es um die Auseinandersetzung mit einer Klage des Berliner Investmenthauses Invivo Capital, das von EY 9,5 Millionen Euro Schadenersatz fordert. Vertreten wird Invivo von der Kanzlei Schirp. Die Klage gilt als richtungsweisend für bevorstehende juristische Auseinandersetzungen von EY mit weiteren geschädigten Wirecard-Investoren.
Invivo beruft sich in seiner Klage auf den Paragrafen 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: „sittenwidrige Schädigung“. Dieser Punkt ist entscheidend, weil bei sittenwidrigem Verhalten inklusive Vorsatz die Haftungshöchstgrenze von Wirtschaftsprüfern in Höhe von 4 Millionen Euro nicht mehr greift. Allerdings gilt „Sittenwidrigkeit“ vor Gericht als schwer zu belegen.
Die Schirp-Anwälte sehen Sittenwidrigkeit im konkreten Fall als gegeben an, weil die Prüfer bei der Testierung der Wirecard-Abschlüsse „besonders leichtfertig und gewissenlos“ gehandelt hätten, zitiert das „Handelsblatt“ aus der Klageschrift. EY habe die vermeintlichen Cash-Bestände auf den Treuhandkonten in Asien „ins Blaue hinein“ testiert und es versäumt, bei den Banken, bei denen das Geld angeblich liegen sollte, Saldenbestätigungen einzuholen.
Wirecard
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