Um zum CIA zugelassen zu werden, müssen die Bewerber in den Bereichen Bildung, Berufserfahrung, Charakter und Dokumentation einige selektive Voraussetzungen erfüllen: Die Kandidaten müssen mindestens einen vierjährigen Hochschulabschluss vorweisen, für Full-time Studenten besteht die Möglichkeit, bereits im letzten Jahr dem CIA-Programm beizutreten. Wie bei allem gibt es auch hier Ausnahmen: Den vierjährigen Bildungsweg können Kandidaten durch eine nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren auf zwei Jahre reduzieren – sieben Jahre einschlägige Berufserfahrung entbinden den Kandidaten gänzlich von der Hochschuldpflicht.
Darüber hinaus verlangt der CIA generell eine einschlägige mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Revision, Compliance oder Qualitätsprüfung, es sei denn der Kandidat weist einen Masterabschluss vor: In diesem Fall kann sich die Anforderung um 24 Monate reduzieren.
Neben der fachlichen Eignung müssen sich CIA-Kanditen zudem an den Verhaltenskodex halten, in dessen Rahmen die Absolventen sich auch zu Rechtschaffenheit, Objektivität, Vertraulichkeit und Fachkompetenz bekennen.
Alle oben genannten Anforderungen müssen dokumentiert und online rechtzeitig eingereicht werden, bevor die Registrierung abgeschlossen werden kann. Dazu muss der Bewerber ein gültiges Ausweispapier vorlegen. Ein Eintritt in die DIIR ist nicht zwingend erforderlich, bringt dem Kandidaten jedoch Vorteile: Die einmalige Prüfungsgebühr für das Tragen des Titels reduziert sich dadurch von 985 auf 850 Euro.
Die einschlägige Berufserfahrung im Revisionsbereich und die inhaltlichen Schwerpunkte machen das CIA-Programm hauptsächlich für interne Auditoren interessant. Da interne Kontrollsysteme in Unternehmen jedoch zunehmend Bedeutung gewinnen, könnte nach Meinung von Häber der CIA auch für andere Berufsgruppen künftig an Bedeutung gewinnen.
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