Wann muss der CFO haften?
Gerade mit Blick auf die Managerhaftung spielen mehrere Aspekte eine wichtige Rolle:
Verbotene Zahlungen
„Wenn das Unternehmen insolvent ist, dürfen keine Zahlungen mehr geleistet werden“, mahnt Bettina Breitenbücher. Werden dennoch Rechnungen beglichen, haftet die Unternehmensführung persönlich für fast jeden ausgegebenen Euro, also auch für noch ausbezahlte Löhne und Gehälter, für Mietzahlungen oder die Bezahlung von Waren, wenn die Waren verbraucht werden oder keinen Verkaufswert mehr haben.
Gesellschafterzahlungen unterliegen besonderen Regeln. So darf das Stammkapital überhaupt nicht zurückgezahlt werden. Auch dürfen keine verdeckten Gewinnausschüttungen ausbezahlt werden. Darüber hinaus muss in einer Krise – also zum Beispiel wenn es eine Zahlungsstockung gibt, auch wenn das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist, oder wenn eine Kreditkündigung absehbar ist, die nicht sofort aufgefangen werden kann – genau geprüft werden, ob eine Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen zulässig ist, da bei unzulässige Zahlungen, also zum Beispiel wenn durch die Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens die Insolvenz herbeigeführt wird, der Geschäftsleiter persönlich haftbar gemacht werden kann.
Stichwort „Neugläubiger“
Schließt das Unternehmen nach Eintritt der Insolvenzreife einen Vertrag mit einem Dritten, so ist dieser ein Neugläubiger. „War dem Geschäftsführer bei Abschluss des Vertrags klar, dass er den Neugläubiger nicht mehr bedienen kann, spricht man von einem Eingehungsbetrug. Auch hier macht sich der Manager strafbar“, warnt die 53-jährige Juristin.