Die Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS hat auf die Vorwürfe reagiert, im Fall Wirecard nach Warnungen der Prüfer von EY zu lange untätig geblieben zu sein. Die Aufsicht, die die Wirtschaftsprüfer kontrolliert, bestätigte zwar ein Telefonat zwischen EY und APAS im Februar 2019, in dem es um möglicherweise betrügerische Handlungen bei einer Wirecard-Tochter in Singapur ging.
Allerdings betrachtete die APAS es nicht als ihre Aufgabe, auf Basis dieses Gesprächs Ermittlungen einzuleiten. Sie verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass sie lediglich für die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten von Abschlussprüfern zuständig sei. Demnach nicht Teil des Auftrags: Das Aufdecken von Fehlern in der Rechnungslegung börsennotierter Konzerne.
Wirecard: APAS untersucht EYs Rolle
Ein Verfahren leitet die APAS demnach nur ein, wenn sie vermutet, dass Wirtschaftsprüfer gegen ihre Berufspflichten verstoßen haben könnten. Nach Einschätzung der Prüferaufsicht haben sich aus den Informationen des Telefonats im Februar sowie den „sonstigen zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen“ keine konkreten Anhaltspunkte für Verstöße von EY gegen Berufspflichten ergeben.
Auch die Finanzaufsicht Bafin oder das Bundeswirtschaftsministerium hätte man nicht informieren müssen, so die APAS. Die Deutsche Prüfstelle für Rechungslegung (DPR) erwähnt die APAS in ihrer Stellungnahme nicht, doch es scheint, als hätte es auch hier keinen Informationsaustausch gegeben.
Tatsächlich kontrolliert die APAS nicht die Richtigkeit der Bilanzen, sondern die Arbeit der Prüfer – trotzdem stellt sich die Frage, warum sie so einen Hinweis von EY, der für dir Richtigkeit der Bilanz von Bedeutung war, nicht mit der DPR oder der Bafin besprochen hat. Die Aufsichtsinstanzen scheinen untereinander keinen Austausch zu haben, obwohl die Aufgabenbereiche teilweise ineinandergreifen.
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Vergangene Woche kursierten Medienberichte bezüglich des Telefonats zwischen EY und APAS. Im Januar 2019 waren erstmals Berichte zu Ungereimtheiten im Singapur-Geschäft von Wirecard aufgekommen. Jedoch erst neun Monate später sah sich die APAS zum Handeln gezwungen. Mittlerweile führt die Prüferaufsicht jedoch ein Berufsaufsichtsverfahren gegen EY und untersucht alle Jahres- und Konzernabschlussprüfungen ab dem Jahr 2015 durch EY bei Wirecard.
Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU), dessen Ressort die APAS rechtlich beaufsichtigt, hatte die APAS zuletzt noch ausdrücklich gelobt. Sie habe „sehr früh und zu jedem Zeitpunkt die notwendigen und richtigen Schritte“ unternommen, zitierte ihn das „Handelsblatt“ aus einer Sondersitzung, wo er sich den Fragen der Abgeordneten zur Rolle der APAS im Fall Wirecard stellen musste.
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APAS kann anlassbezogen prüfen
Auch wenn die APAS nur die Aufsicht der Prüfer ist, muss sie sich weiterhin unangenehme Fragen stellen lassen. Denn auch wenn sie es nicht muss, kann die APAS durchaus selbst eine anlassbezogene Prüfung einleiten, wenn sie dazu Anhaltspunkte sieht. Das können beispielsweise Medienberichte oder Mitteilungen von Externen sein, die sich bei der Prüferaufsicht melden. Ob solche Hinweise eine Prüfung begründen, liegt wiederum im Ermessensspielraum der APAS.
Jakob Eich ist Redakteur der Fachzeitungen FINANCE und DerTreasurer des Fachverlags F.A.Z Business Media, bei dem er auch sein Volontariat absolviert hat. Eich ist spezialisiert auf die Themen Digitalisierung im Finanzbereich und Treasury. Durch seine Zwischenstation bei der Schwesterpublikation „Der Neue Kämmerer“ ist der 1988 geborene Journalist auch versiert beim Thema Kommunalfinanzen. Erste journalistische Erfahrungen hat der gebürtige Schleswig-Holsteiner in den Wirtschaftsmedien von Gruner+Jahr sowie in der Sportredaktion der Hamburger Morgenpost gesammelt.