Nun könnte wieder Bewegung in die Aufklärung des Wirecard-Skandals kommen: Die Wirtschaftsprüfer von EY dürfen nun vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum Fall Wirecard aussagen. Bislang hatten sich die Prüfer dagegen verweigert. Hintergrund war eine aus ihrer Sicht unklare Rechtslage. Prüfer unterliegen in Normalfall einer strikten Verschwiegenheitspflicht.
Diesen Unsicherheitsfaktor hat der Bundesgerichtshof nun ausgeräumt. Nachdem zwei Mitarbeitern von EY Ordnungsgelder aufgebrummt worden waren, weil sie sich weigerten vor dem Ausschuss auszusagen, hatte der Wirtschaftsprüfer Beschwerde eingereicht. Damit sollte ein höchstrichterlicher Beschluss in der Rechtsfrage erreicht werden.
Big Four
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