Regulierungen mit Nachhaltigkeitsbezug beschäftigen bislang vor allem große Unternehmen
Eine zunehmende Anzahl nationaler und EU-weiter Regulierungsmaßnahmen soll für einen klar definierten Rahmen für Nachhaltigkeitsaktivitäten und -pflichten von Unternehmen sorgen. Durch die Gesetzgebung kann ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden, sich verstärkt mit sozialen und ökologischen Belangen, Menschenrechten und der Korruptionsbekämpfung auseinanderzusetzen. Insgesamt fällt auf, dass sich unter den befragten Unternehmen vor allem die Organisationen mit einem Jahresumsatz ab 500 Millionen Euro mit diesen Aspekten und ihrer Regulierung beschäftigen. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass die derzeitige Gesetzgebung vorrangig kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten adressiert.
Das geplante Lieferkettengesetz der Bundesregierung, durch das die Ausbeutung von Menschen und der Natur unterbunden werden soll, ist derzeit für jedes dritte befragte Unternehmen ein Thema. Bereits jedes zweite große Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 500 Millionen Euro beschäftigt sich damit. 36 Prozent der befragten Unternehmensentscheider haben sich bislang zumindest ein wenig, immerhin 11 Prozent sogar intensiv mit dem geplanten Lieferkettengesetz befasst. Allerdings hat sich ein gutes Drittel der Entscheider noch nicht damit auseinandergesetzt.
Die CSR-Richtlinie der EU wurde in Deutschland bereits 2017 in nationales Recht umgesetzt. Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz legt insbesondere für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen neue Berichtspflichten fest. Wenig verwunderlich, dass sich gerade die befragten Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 500 Millionen Euro überdurchschnittlich oft mit dieser Richtlinie befassen.
Im Rahmen der Berichterstattung ist auch die Wertschöpfungskette ein wichtiger Aspekt. Daher steigen auch die von den berichtspflichtigen Unternehmen ausgehenden Anforderungen an ihre Lieferanten.
Der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und die EU-Taxonomie zur Definition nachhaltiger Anlagen sind derzeit für 28 Prozent der befragten Unternehmensentscheider ein Thema. Die Taxonomie dient als Ausgangsbasis, um eine Standardisierung von nachhaltigen Finanzprodukten und nachhaltiger Berichterstattung zu erreichen.
Die EU-Offenlegungsverordnung regelt die Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern bezüglich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in ihren Strategien, Prozessen und Produkten. Aufgrund ihres branchenspezifischen Fokus ist die Verordnung nicht für alle Unternehmen relevant. Sie steht derzeit auf der Agenda von 16 Prozent der befragten Unternehmen.