Seit Jahresbeginn ist es da: das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG). Mit ihm kommt auch der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), der die präventive Sanierung von Krisenunternehmen erleichtern soll. Sie ist ein Mittelweg zwischen zwei bekannten Sanierungsverfahren: der außergerichtlichen Sanierung und dem gerichtlichen Insolvenzverfahren.
Da der neu eingeführte Restrukturierungsrahmen vor dem Eintritt der Insolvenzreife ansetzt, darf ein Unternehmen, das ihn nutzen möchte, nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sein. Wichtig ist daher, Überlegungen über eine Neuaufstellung frühzeitig anzustoßen. Eine Sanierung im präventiven Verfahren kann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen damit rechnet, dass seine Gläubiger (die bei der präventiven Sanierung in verschiedene Gruppen eingeteilt werden) den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen mit einer Mehrheit von 75 Prozent zustimmen. Durch solch einen Mehrheitsbeschluss können einzelne Gläubiger überstimmt werden und Blockaden einzelner Gläubiger vermieden werden.
Restrukturierung
Sparprogramme, Verlagerungen, Bilanzsanierung: Kaum ein Unternehmen kommt über die Jahre ohne eine Restrukturierung aus. Für Sanierungsberater ist das ein gutes Geschäft.