Seit knapp zwei Jahren sitzt der ehemalige Wirecard-CEO Markus Braun in Untersuchungshaft – nun hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen ihn sowie zwei weitere frühere Wirecard-Manager erhoben. Gegen Braun besteht demnach der Verdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, der Veruntreuung von Konzernvermögen, Bilanzfälschung sowie Kursmanipulation.
Neben dem jahrlangen Konzernchef Braun sind auch der Dubai-Statthalter und Marsaleks Vertrauter Oliver B. sowie von E., ehemaliger Chefbuchhalter und Vize-CFO des Zahlungsdienstleisters, angeklagt. Den Managern drohe im Falle einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft, schreibt das „Handelsblatt“.
Die Staatsanwaltschaft fasst ihren Vorwurf in wenigen Sätzen so zusammen: „Die Angeschuldigten haben nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft mit weiteren Beteiligten innerhalb und außerhalb der Wirecard AG über Jahre hinweg darauf hingearbeitet, dass diese als rasant wachsendes, überaus erfolgreiches Fintech-Unternehmen wahrgenommen wurde, das sogar in den Dax30 aufstieg. Hierzu erfanden sie angeblich äußerst ertragreiche Geschäfte, vor allem in Asien.“
Markus Braun selbst beteuerte immer wieder, von betrügerischen Geschäften nichts gewusst zu haben, seine Anwälte stellen ihn als Opfer dar. Auch Vize-Finanzchef von E. weist die Vorwürfe gegen sich zurück. Er sagte vor dem Untersuchungsausschuss, dass er „keine Kenntnisse von betrügerischen Machenschaften bei Wirecard“ gehabt hätte. Dubai-Statthalter B. hat dagegen bereits eine Mitschuld an dem Bilanzskandal eingestanden, er ist damit ein wichtiger Kronzeuge bei den laufenden Ermittlungen.
Das wirft die Staatsanwaltschaft Ex-CEO Braun vor
Die Staatsanwaltschaft führt in ihrer Mitteilung insgesamt fünf Tatkomplexe an, die sie den Angeklagten zur Last legt. Vorwurf Nummer 1: „Die Konzernabschlüsse der Jahre 2015 bis 2018 waren falsch und gaben die Verhältnisse des Konzerns unrichtig wieder“. Grund dafür sei, dass die Erlöse des hinter dem Konzern stehenden TPA-Geschäfts nicht existierten, so die Staatsanwaltschaft.
Saldenbestätigungen auf Treuhandkonten im Ausland wurden offenbar durch den „angeblichen Treuhänder oder den Angeschuldigten B. nach Vorgaben des Angeschuldigten von E. gefälscht“, führen die Ermittler ihren Vorwurf aus. Markus Braun soll darüber Bescheid gewusst haben, aber „unterzeichnete als CEO gleichwohl die jeweiligen Abschlüsse“. Die Mitangeklagten von E. und B. sollen ihn bei diesem Vorhaben unterstützt haben.
Der zweite Vorwurf betrifft den Verdacht auf Marktmanipulation. Hier geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass „jeder Angeschuldigte“ spätestens ab Ende 2015 gewusst habe, dass Wirecard mit dem realen Geschäft Verluste erwirtschaftete. Doch die Beteiligten wollten dennoch mit den „erheblich geschönten Zahlen“ einen besseren Eindruck des Zahlungsdienstleisters gegenüber dem Kapitalmarkt vermitteln. Dies stelle in strafrechtlicher Hinsicht eine „bandenmäßige Begehung“ dar, konstatiert die Staatsanwaltschaft.
Weil einige der Angeklagten – darunter Ex-CEO Braun – zudem selbst mit Anteilen an Wirecard beteiligt waren und von einer guten Kursentwicklung profitierten, ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen des Vorwurfs auf Marktmanipulation, in 25 Fällen sogar in „gewerbs- und bandenmäßiger Form“. Braun soll zudem im Zusammenhang mit dem KPMG-Sonderbericht die Veröffentlichung einer „irreführende“ Ad-hoc-Mitteilung veranlasst haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Dies habe die Wirecard-Aktie fälschlicherweise positiv beeinflusst.
Wirecard bürgte für dubiose Firma Ocap
Im dritten Tatkomplex geht es um die Gewährung eines „Security Deposit“ über 40 Millionen Euro an eine singapurische Firma durch den Wirecard-Vorstand. Diese Überweisung sei allerdings nicht „mit den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns in Einklang zu bringen“, da unter anderem der Aufsichtsrat nicht einbezogen worden war.
Der vierte Tatkomplex betrifft die Firma Ocap, die laut Einschätzung der Staatsanwaltschaft „weder geeignet noch in der Lage“ war, die ihr zugeschriebenen Geschäfte durchzuführen. Dennoch wurden der Firma Kredite von insgesamt über 100 Millionen Euro gegen eine Bürgschaft von Wirecard gewährt. Um dieses sowie angefallene Zinsen zurückführen zu können, wurden Forderungen gegen Dritte verbrieft, die wiederum von Wirecard gekauft worden waren. Auf diese Weise sollte laut Staatsanwaltschaft der Eindruck entstehen, Ocap könne das Darlehen zumindest zum Teil zurückführen. Braun soll diesen Plan mithilfe des Mitangeklagten von E. umgesetzt haben, so der Vorwurf der Ermittler – daraus ergibt sich der Tatkomplex der Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue.
Der fünfte und letzte Tatkomplex bezieht sich auf den gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Geschäftspartner bei Kreditverhandlungen über die tatsächliche Wirtschaftlichkeit des Unternehmens getäuscht zu haben. „In der irrigen Annahme, mit einem erfolgreichen, prosperierenden, ordnungsgemäß geführten und auf jeden Fall kreditwürdigen Dax-Unternehmen zu verhandeln, wurden von den geschädigten Banken insgesamt vier Kredite in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro ausbezahlt und zwei Schuldverschreibungen von rund 1,4 Milliarden Euro begeben“, fasst die Staatsanwaltschaft ihren Verdacht zusammen.
Ex-Wirecard-CFO Burkhard Ley ist nicht angeklagt
Laut Staatsanwaltschaft füllen allein die Ermittlungen gegen die drei nun Angeschuldigten eine Anklage mit 474 Seiten Umfang, die Akten bestehen demnach aus über 700 Aktenbänden. Die Sonderkommission sicherte laut Staatsanwaltschaft insgesamt 42 Terabyte Daten, darunter 6,26 Gigabyte Buchhaltungsdaten.
Weitere Anklagen könnten daher folgen. Bislang noch nicht angeklagt ist der Ex-Asienvorstand und mutmaßliche Strippenzieher des Wirecard-Betrugs, Jan Marsalek. Dies hat einen formalen Grund: Er befindet sich auf der Flucht, eine Anklage kann ihm daher nicht zugestellt werden. Kurz nach dem Zusammenbruch von Wirecard im Sommer 2020 wurde Marsalek in Russland vermutet.
Ex-CFO Burkhard Ley, der bis Ende 2017 in Amt war, war im Juli 2020 festgenommen und nach zweieinhalb Monaten in Haft wieder entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft sagte damals, „wesentliche, insbesondere schadensträchtige Taten“ hätten erst nach Leys Amtszeit stattgefunden.
Gegen den ehemaligen Wirecard-Manager wird Medienberichten zufolge aber noch ermittelt. Ley hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seit Beginn des Verfahrens stehts zurückgewiesen. Zudem gab der Ex-CFO zuletzt auch dem Abschlussprüfer EY eine Mitschuld. Der Prüfer habe an dem Treuhandkonten-Modell mitgewirkt, das den Ermittlungserkenntnissen zufolge später für betrügerische Buchungen missbraucht wurde.
Gegen Ex-CFO Alexander von Knoop wird noch ermittelt
Auch gegen Leys CFO-Nachfolger Alexander von Knoop wird noch ermittelt. Erst im Januar dieses Jahres hatte Insolvenzverwalter Michael Jaffé Klage gegen von Knoop sowie weitere Manager und Aufsichtsräte von Wirecard eingereicht, um Schadenersatzansprüche geltend machen zu können. Als CFO sollte von Knoop die Zahlen und Vorgänge des Konzerns am besten im Blick gehabt haben, jedoch versicherte er im vergangenen Jahr vor dem Wirecard-Untersuchungsausschuss, er habe keinerlei Zuständigkeit für die ausländischen Treuhandkonten gehabt. Zudem laufen Medienberichten zufolge Ermittlungen gegen die ehemalige Technikvorständin Susanne Steidl sowie weitere namentlich nicht genannte Wirecard-Manager.
Die Anklageerhebung gegen Ex-CEO Braun und zwei Mitangeklagte liegt nun bei der vierten Strafkammer des Landgerichts München I, die darüber entscheiden muss, ob sie die Anklage zulässt. Dass es zum Prozess kommt, gilt allerdings als sicher. Ein Prozess könnte dann im Herbst dieses Jahres starten.
olivia.harder[at]finance-magazin.de
Olivia Harder ist Redakteurin bei FINANCE und verfolgt schwerpunktmäßig die aktuellen Entwicklungen im Private-Equity- und M&A-Geschäft. Sie hat Philosophie, Politikwissenschaften, Soziologie und Geographie an der Justus-Liebig-Universität in Gießen studiert, wo sie auch einen Lehrauftrag innehatte. Vor FINANCE arbeitete Olivia Harder in den Redaktionen mehrerer Wochen- und Tageszeitungen, unter anderem beim Gießener Anzeiger.