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Bilfinger einigt sich mit Ex-Vorständen auf Millionenzahlung

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Erhält Schadensersatz von ehemaligen Vorständen: Industriedienstleister Bilfinger
Bilfinger SE

Der Industriedienstleister Bilfinger und seine ehemaligen Vorstände haben sich im Streit um angebliche Pflichtverletzungen auf eine Lösung geeinigt. Durch einen Vergleich fließen dem Unternehmen 16,75 Millionen Euro zu. Durch den Verzicht auf Gehaltszahlungen erhöht sich die Gesamtsumme auf 18,2 Millionen Euro. Das Geld wird über D&O-Versicherungen von Allianz, AIG, Zurich und HDI übernommen. Wie hoch die Beträge für die einzelnen Manager ausfallen, wurde nicht kommuniziert.

Kein Schuldeingeständnis der Bilfinger-Vorstände

Wie FINANCE aus Unternehmenskreisen bestätigt wurde, sei mit der Zahlung kein Schuldeingeständnis der früheren Führungskräfte verbunden. Auch liegt die vereinbarte Summe deutlich unter dem zuvor vom Konzern kommunizierten „erstattungsfähigen Schaden in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrages“. Der Aufsichtsrat um Eckhard Cordes hatte insgesamt rund 112 Millionen Euro von den Ex-Managern gefordert.

Dennoch äußert sich das Unternehmen erfreut. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Vergleich und froh darüber, dass wir nach intensiven Verhandlungen einen Schlussstrich unter die Auseinandersetzung ziehen konnten“, ließ sich Aufsichtsratschef Eckhard Cordes in einer Pressemitteilung zitieren. Nun muss die Hauptversammlung am 23. April die Einigung noch absegnen.

Kritik um Kauf der Mauell-Gruppe

Die Auseinandersetzung hat Bilfinger rund zwei Jahre beschäftigt. Bereits Anfang 2018 warf Bilfingers Aufsichtsrat  grundsätzlich allen Vorstandsmitgliedern, die zwischen 2006 und 2015 im Amt waren, aber vor 2015 in das Gremium eintraten, Pflichtverletzungen vor. Dabei ging es zum einen um „Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Implementierung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems“, zum anderen wurden „zwei der ehemaligen Vorstandsmitglieder Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Unternehmensgruppe im Jahr 2012 vorgehalten“, heißt es in einer Unternehmensmitteilung.

Bilfinger hatte 2012 die die Mauell-Gruppe übernommen, deren wirtschaftliche Entwicklung jedoch in den folgenden Jahren deutlich unter den Erwartungen blieb. Eine Sanierung sowie Ende 2014 gestartete Bemühungen, die Gruppe wieder zu verkaufen, scheiterten. „Nach den ihm vorliegenden Untersuchungsergebnissen geht der Aufsichtsrat davon aus, dass notwendige Untersuchungen im Rahmen der Due Diligence nicht bzw. nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt wurden“, heißt es in der Einladung zur diesjährigen Bilfinger-Hauptversammlung, in der die Hintergründe des Vergleichs ausgeführt werden.

Gesamtvorstand und Aufsichtsratspräsidium seien bei der Entscheidung über den Zukauf durch die damaligen Vorstandsmitglieder Joachim Enenkel und den damaligen CFOJoachim Müller nicht oder nicht ausreichend über die erkannten Risiken informiert wurden, heißt es weiter. Bilfinger leitete daraus Schadensersatzansprüche gegen die beiden Ex-Vorstände in Höhe von mehr als 32 Millionen Euro ab. Enenkel und Müller bestreiten, ihre Sorgfaltspflichten im Zuge des M&A-Deals verletzt zu haben.

Welcher Bilfinger-CFO noch betroffen ist

Weiter sieht Bilfinger auf CEO-Ebene bei Herbert Bodner und dem früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch Versäumnisse bezüglich des Compliance-Systems, während das Kontrollgremium bei der CFO-Haftung neben dem bereits erwähnten Joachim Müller auch dessen Vorgänger Jürgen M. Schneider in die Pflicht nahm. Nicht betroffen sind hingegen der spätere CFO Axel Salzmann und sein Nachfolger Klaus Patzak, da sie nicht vor dem Jahr 2015 in das Vorstandsgremium eintraten.

Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete, zeigte sich der prominenteste Ex-Vorstand Roland Koch  „weiterhin fest davon überzeugt, dass die von der Bilfinger SE öffentlich erhobenen Vorwürfe vollkommen abwegig waren und sind“. So habe er während seiner Zeit als CEO persönlich die ständige Weiterentwicklung des Compliance-System des Unternehmens vorangetrieben, ließ Koch über einen Sprecher ausrichten. Durch das Verfahren und durch öffentliche Erklärungen von Seiten Bilfingers sei der ehemalige CDU-Spitzenpolitiker „in den letzten Jahren regelmäßig in Misskredit gebracht worden, ohne dass Belege für die behaupteten Vorwürfe vorgelegt wurden.“

martin.barwitzki[at]finance-magazin.de

Info

Manipulierte Bilanzen, Korruption oder Kreditbetrug: Noch geraten immer wieder CFOs in das Visier der Ermittlungsbehörden. Das könnte sich mit einem Unternehmensstrafrecht ändern. Die wichtigsten Informationen rund um das Thema Haftung finden Sie auf der Themenseite CFO-Haftung.