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Zoff mit der Bilanzpolizei ist vorprogrammiert dank Goodwill & Co.

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Bekommen sich 2020 Prüfer und Finanzer wieder öfter in die Haare? Die Prüfungsschwerpunkte der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung legen es nahe.
fizkes/iStock_Getty Images

Wenn sich CFOs an die Erstellung ihrer Geschäftsberichte für 2020 machen, sollten sie einige Aspekte ganz besonders im Blick behalten – nämlich die Prüfungsschwerpunkte der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Die „Bilanzpolizei“ wählt jedes Jahr einige kapitalmarktorientierte Unternehmen aus und schaut dort nochmal ganz genau in die Bücher. Und bei den Themen für 2020 ist Zoff vorprogrammiert.

Goodwill grüßt mal wieder

Das alte Sorgenkind ist mal wieder dabei: Die Werthaltigkeit von Goodwill und Markennamen. Eigentlich keine Überraschung, dass die DPR diese beiden Themen ausgewählt hat. Denn ihr letzter Tätigkeitsbericht zeigt: Die häufigsten Einzelfehler bei den Prüfverfahren hingen mit dem Goodwill zusammen. Die meisten Fehler lagen darin, dass entweder die Kaufpreisallokation nicht sachgerecht vorgenommen wurde oder Anhangangaben zum Werthaltigkeitstest des Goodwills fehlten.

Vermutlich haben auch bekannte Fehlermeldungen aus diesem Jahr wie beispielsweise bei Adidas und der DVB Bank zur Auswahl dieses Prüfungsschwerpunktes beigetragen. So musste Adidas etwa die Marke Reebok nach einem Streit mit der Bilanzpolizei außerplanmäßig abschreiben – es ging immerhin um eine halbe Milliarde Euro. Kritisiert wurde dabei der Werthaltigkeitstest, bei dem steigende Umsatzerlöse zugrunde gelegt wurden.

Bei der DVB Bank konnte durch die unterlassene außerplanmäßige Abschreibung des Goodwills ein unerwünscht hoher Verlust vermieden werden. Die Bank hatte beim Werthaltigkeitstest des Goodwills die Annahmen bei der Festlegung des Nutzungswertes nicht sachgerecht vorgenommen. Die DPR rügte zudem die falsche Berechnung zukünftiger Geldzuflüsse, die zu hoch geschätzt wurden.

Es wartet also ein spannendes Jahr auf uns: Die Überprüfung des Wertminderungstestes beim Goodwill und bei Markennamen wird sicherlich für den ein oder anderen Zoff zwischen den Unternehmen und der Bilanzpolizei führen. Zudem wird dadurch die aktuelle Diskussion um die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills weiter angeheizt. Das Diskussionspapier des IFRS-Standardsetzers IASB dazu soll Anfang 2020 vorliegen.

Update zum Vorjahr bei IFRS 9 und IFRS 15

Doch das ist nicht das einzige, was die DPR unter die Lupe nimmt. Auch die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 und die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 stehen auf der Agenda.

IFRS 9 ist an Komplexität kaum zu überbieten. Wie auch im Vorjahr soll hier im Rahmen eines Follow-ups die korrekte Bilanzierung geprüft werden. Anders als im Vorjahr liegt der Fokus jedoch nur auf Kreditinstituten und nicht allgemein auf allen Unternehmen. Dafür sind die Banken dieses Mal im Gegensatz zu Nicht-Finanzinstituten von einer besonderen Prüfung zu IFRS 15 ausgeschlossen. Der neue Standard muss seit Januar 2018 verpflichtend angewendet werden und hat bei einigen Unternehmen zu erheblichen Änderungen beim Ausweis der Umsatzerlöse geführt.

Ein Blick in die Geschäftsberichte der Dax30 zeigt jedoch: Das Thema haben die Unternehmen ohnehin besonders auf dem Schirm. So war der Ausweis der Umsatzerlöse nach IFRS 15 bei rund einem Drittel der Dax-Unternehmen einer der besonders wichtigen Prüfungsinhalte der Abschlussprüfer („Key Audit Matters“) für die Geschäftsjahre 2018.

Und natürlich ist auch IFRS 16 dabei

Was sonst noch besonders geprüft werden soll: Als kleine Nebenkriegsschauplätze gelten die besondere Überprüfung ausgewählter Aspekte der Anwendung von IAS 12 zu den Ertragssteuern. Gleiches gilt für die Überprüfung einzelner Angaben zum Konzernlagebericht. Hier liegt der Fokus auf dem neuen Standard zur Leasingbilanzierung IFRS 16.

So werden einerseits die Darstellungen der Auswirkungen von IFRS 16 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ins Visier genommen. Zudem will die DPR bei ihren Prüfungen ein besonderes Augenmerk auf die Darstellung sowie die Berechnung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren unter der Berücksichtigung der Erstanwendung des neuen Leasingstandards werfen.

Mit der durchaus umstrittenen Umstellung auf IFRS 16 haben sich viele Unternehmen schwergetan – alleine die Zusammentragung aller konzernweiten Leasingverträge und die darauffolgende IT-seitige Abbildung der neuen bilanziellen Schulden war ein teils riesiger Aufwand. In den Finanzabteilungen standen daher etliche Überstunden an – umso ärgerlicher wäre es, wenn die DPR nun etwas monieren würde.

redaktion[at]finance-magazin.de

Info

„Abgeschminkt“ ist der FINANCE-Blog von Bilanzierungsexpertin Carola Rinker über aufgehübschte Unternehmenszahlen und skandalöse Bilanzkosmetik. Wie die Unternehmen ihre Zahlen im Rahmen des rechtlich Möglichen beeinflussen und wann sie Grenzen überschreiten, können Sie in loser Folge hier lesen.

Mehr über die Internationalen Bilanzierungsstandards können Sie auf unserer Themenseite zu IFRS nachlesen.