Eterna muss das letzte Hemd doch nicht abgeben. Der Modehersteller hat in den vergangenen Monaten um seine Finanzierung gebangt, nun scheint ein Ausweg gefunden: Das zum Jahresanfang in Deutschland eingeführte präventive Sanierungsverfahren, auch bekannt unter der Gesetzesabkürzung Starug, soll die Lösung bringen. Das Verfahren können nur Unternehmen vor der Insolvenzreife nutzen, es kann zudem auch völlig abseits der Öffentlichkeit ablaufen. Eterna hat seine Restrukturierung öffentlich gemacht und wird damit zum Leuchtturmfall.
Hinter dem Hemdenhersteller liegt eine wilde Achterbahnfahrt. Ende Mai musste Eterna mitteilen, dass die Covenants des 25 Millionen Euro schweren Schuldscheins gerissen wurden. Dadurch bekamen die Schuldscheingläubiger ein außerordentliches Kündigungsrecht. Besonders pikant: Während der Schuldschein auf operativer Ebene bei der Eterna Mode GmbH angesiedelt ist, hängt der weitere große Finanzierungsbaustein, eine unbesicherte Mittelstandsanleihe über 25 Millionen Euro, an der Holding.
Eterna: Ausweg präventive Sanierung
Die Schuldschein-Gläubiger waren bereit, auf ihr Kündigungsrecht zunächst zu verzichten – wenn im Gegenzug kein Geld mehr für Zinszahlungen an die Anleihegläubiger abfließt. Deshalb wollte Eterna im Juli die Zustimmung der Anleihegläubiger für eine Zinsaussetzung – vergebens. Weder die erste noch die zweite Abstimmung erreichten das nötige Mindestquorum. Für die bis 2024 laufende Anleihe wären bis zum Laufzeitende noch Zinsen von insgesamt 5,8 Millionen Euro angefallen. Lediglich ein gemeinsamer Vertreter der Anleihe wurde gewählt, Rechtsanwalt Klaus Nieding.
Das Gläubigerdilemma rückte Eterna an den Rand des Abgrunds. Das Unternehmen machte auf seiner Website klar: „Sollte eine Einigung nicht gelingen, kann dies existenzbedrohend für die Gesellschaft sein.“ Eine Rückführung des Schuldscheins sei „aus derzeitiger Sicht aus dem frei verfügbaren Kassenbestand nicht möglich“.
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