Die Bundesregierung hat mit den Kreditversicherern einen Schutzschirm aufgestellt, um Lieferantenkredite abzusichern. Die zunächst bis Jahresende geltende Regelung soll helfen, die durch die Coronakrise derzeit massiv gestörten Lieferketten abzusichern. Die Bonität vieler vormals gesunder Unternehmen hat sich durch die Folgen des Coronavirus verschlechtert, entsprechende Limitkürzungen der Warenkreditversicherer könnten jedoch eine negative Kettenreaktion auslösen.
Zudem fürchten die Versicherer steigende Ausfälle. „Dieser Schutzschirm soll dafür sorgen, dass die Warenkreditversicherungen den größten Teil der bestehenden Deckungszusagen auch weiterhin aufrechterhalten und sogar neue übernehmen können“, heißt es in der Mitteilung des Warenkreditversicheres Euler Hermes.
Welches Risiko Bund und GDV übernehmen
Der Bund übernimmt dafür bis Ende 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer im Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro. Diese Risiken würden normalerweise bei den Kreditversicherern liegen. Im Gegenzug dafür müssen die Kreditversicherer 65 Prozent ihrer Prämieneinahmen an den Bund abtreten. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV beliefen sich die Prämieneinnahmen im Jahr 2019 auf 817 Millionen Euro.
Zudem tragen die Versicherer Verluste von bis zu 500 Millionen Euro sowie die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen. Im Jahr 2019 haben die Kreditversicherer für deutsche Unternehmen insgesamt Deckungszusagen über mehr als 400 Milliarden Euro gegeben. Laut Schätzungen des GDV schützen die Deckungszusagen der Kreditversicherer unter anderem 15 Prozent der deutschen Ausfuhren.
Schutzschirm soll kein Freifahrtschein sein
Der Schutzschirm sei gerade für den Mittelstand „elementar“, betont Ron Van het Hof, CEO von Euler Hermes in der DACH-Region. Allerdings soll der Schutzschirm kein Freibrief sein. Die Regelungen soll vormals gesunden Unternehmen zugutekommen, die durch die Corona-Folgen in die Krise geraten sind – und nicht solchen, die sich schon vor der Corona-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten befanden. „Der mit dem Bund vereinbarte Schutzschirm ist eine gemeinsame Maßnahme, um explizit die zuvor gut aufgestellten Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten zu schützen", unterstreicht Van het Hof.
Unternehmen, die losgelöst von der Corona-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten seien, fielen dagegen nicht unter die nun getroffene Vereinbarung. „Bei einigen Unternehmen wirkt Corona nicht als primäre Ursache, sondern vielmehr als Katalysator für bereits bestehende finanzielle Probleme. Für diese Unternehmen gibt es dadurch keinen generellen Freifahrtschein“, sagt Van het Hof.
Die Entscheidung über die Kreditlimite fällen die Versicherungen weiterhin auf Basis einer individuellen Bonitätsbewertung. Entwickelt sich diese Bonität besonders schlecht, sind Limitkürzungen weiterhin möglich.
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Sarah Backhaus ist Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer. Backhaus ist spezialisiert auf die Themen Restrukturierung, Transformation, Zahlungsverkehr und Cash Management. Sie hat Journalismus an der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft in Köln studiert. Sarah Backhaus arbeitete während ihres Studiums unter anderem für Onlinemagazine von Gruner + Jahr und schrieb als freie Journalistin für die Handelszeitung, faz.net und Impulse.