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Diese Haftungsfallen lauern bei Distressed M&A

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Bei Distressed M&A drohen dem Verkäufer auch im Nachgang noch Haftungsrisiken. Wer bei den Verhandlungen einige Punkte beachtet, kann sich schützen.
undefined undefined/iStock/Thinkstock/Getty Images Plus

Nach Jahren der Flaute steht der Markt für Distressed M&A vor einem deutlichen Schub. Viele Unternehmen geraten durch die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus in Schieflage, einige dürften daher auf der Suche nach Käufern für kriselnde Unternehmensteile sein. Während viele strategische Käufer bei Zukäufen derzeit auf die Bremse treten, könnte bald die Stunde der Distressed-Funds schlagen: „Viele Distressed-Funds sitzen gerade auf einer üppigen Liquiditätsausstattung“, beobachtet Daniel Kress, Partner im Berliner Büro von Hengeler Mueller.  

Distressed M&A birgt Risiken für Verkäufer

Allerdings sind Distressed M&A-Deals für die Verkäufer nicht ohne Risiko: Denn mit dem Abverkauf des kriselnden Unternehmensteils ist der Fall zumindest aus Haftungssicht noch nicht abgeschlossen. „Geht das verkaufte Unternehmen kurz nach der Transaktion in die Insolvenz, können auch dem Verkäufer noch finanzielle Forderungen drohen“, sagt Kress. 

„Auch dem Verkäufer können noch finanzielle Forderungen drohen.“

Daniel Kress, Hengeler Mueller

Ein klassischer Fall sind Gesellschafterdarlehen. Sie werden in der Regel im Zuge der Transaktion vom Käufer abgelöst oder übernommen. Das Problem: „Die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens, wie beispielsweise einer Cash-Pool-Forderung, ist anfechtbar, wenn sie in das Jahr vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens fällt“, erklärt Jurist Kress. 

Würde ein Verkäufer einen Unternehmensteil im Frühjahr veräußern und das Darlehen zu dem Zeitpunkt zurückgezahlt werden, der Käufer schickt den Zukauf aber kurz darauf im Herbst in die Insolvenz, dann wäre die Anfechtungsfrist noch nicht abgelaufen.

„In einem solchen Fall würde der Insolvenzverwalter die Rückzahlung des Darlehens anfechten und den Betrag vom Verkäufer als ehemaligem Gesellschafter zurückfordern – selbst wenn der Käufer sich das übernommene Darlehen hat zurückzahlen lassen“, sagt Kress. Um finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Verkäufer bei Distressed M&A-Deals einige Punkte vertraglich klären, rät Kress. „In jedem Fall sollte man mit dem Käufer Freistellungen vereinbaren“, sagt der Jurist. 

„Man sollte mit dem Käufer Freistellungen vereinbaren.“

Daniel Kress, Hengeler Mueller

Würden Rückforderungen gegen den Verkäufer gestellt, könnte dieser sich die geforderten Summen dank der Freistellungen seinerseits wiederum vom Käufer zurückholen. Allerdings setzt dies natürlich voraus, dass der Käufer auch zahlen kann. „Die Bonität und Seriosität des Käufers spielen bei Distressed-Transaktionen eine große Rolle“, sagt Kress. 

Distressed M&A-Deals scheitern an Haftungsfragen

Mitunter platzen M&A-Deals auch wegen solcher Haftungsfragen. Nach FINANCE-Informationen war dies beispielsweise ein Grund für das Scheitern des Verkaufs der Tom-Tailor-Tochter Bonita an den niederländischen Interessenten Victory & Dreams im vergangenen Jahr. Die im März 2019 verkündete Transaktion wurde Anfang Juni 2019 abgeblasen, weil das Bankenkonsortium von Tom Tailor  ein Veto eingelegt hatte.

Aus der Branche war damals zu hören, dass der Käufer umstritten sei. Der Betreiber der deutschen Filialen des zu Victory & Dreams gehörenden Ladenkonzepts Miller & Monroe hatte im März 2019 einen Insolvenzantrag gestellt, Gesellschaften in den Niederlanden kriselten ebenfalls. Nach FINANCE-Informationen sollen diese Negativschlagzeilen im Umfeld des Bonita-Signings die Banken stark verunsichert haben. Das Nachhaftungsrisiko soll den Banken zu groß geworden sein, war damals aus dem Markt zu hören. 

Distressed M&A: Sanierungsgutachten zur Absicherung

Bei Distressed-Transaktionen mit Private-Equity-Investoren sollten Verkäufer bei Freistellungen überprüfen, wer genau dafür einsteht. „Wenn beispielsweise ein Fonds die Freistellungen garantiert, muss sichergestellt sein, dass der Fonds auch noch lange genug läuft, um den gesamten Nachhaftungszeitraum abdecken zu können“, mahnt Kress.  

Um das Haftungsrisiko zu senken, können Verkäufer auch ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 für den zum Verkauf stehenden Geschäftsbereich erstellen lassen. Darin bestätigt ein unabhängiger Gutachter die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsbereichs. Allerdings kostet ein Sanierungsgutachten Zeit und Geld: „Der Verkäufer sollte in Vorarbeit gehen und alle Unterlagen schnell parat haben, um den Verkauf nicht zu verzögern“, sagt Kress. Wer die Kosten für das Gutachten trägt, sei in der Regel Verhandlungssache. 

Mitunter gebe es auch Fälle, in denen Kaufinteressenten nicht auf ein IDW S6 Gutachten warten wollen: „Wer dies für überzogen hält und nicht mittragen möchte, sollte allerdings als Interessent mit Vorsicht genossen werden“, mahnt Kress. Auch wenn die Auswahl an Interessenten überschaubar sei, sollten Verkäufer genau hinschauen. Sei kein geeigneter Käufer in Sicht, könne es mitunter sogar die bessere Lösung sein, das fragliche Geschäft selbst abzuwickeln, anstatt es mit hohen Haftungsrisiken einem Glücksritter anzuvertrauen.

Info

Welche Besonderheiten es bei Transaktionen in Sondersituationen zu beachten gibt und welche aktuellen Deals den Markt bewegen, lesen Sie auf unserer Themenseite Distressed M&A.