Der Verkauf der Gallus-Gruppe galt als eines der Schlüsselelemente bei der Restrukturierung und Transformation von Heidelberger Druckmaschinen – doch der Käufer Benpac überwies den Kaufpreis von 120 Millionen Euro nicht wie vereinbart, der M&A-Deal scheiterte. Das Vorgehen der Schweizer wirft viele Fragen auf, für deren Beantwortung ein Blick in das Vertragswerk der Transaktion unerlässlich ist. Wie die nächsten Schritte sind, werden die beiden Parteien für sich klären müssen.
Dass M&A-Deals platzen, ist keine Seltenheit: Einen ähnlich gelagerten Fall erlebte Condor im vergangenen Jahr. Die polnische Airline Lot wollte den Ferienflieger ursprünglich kaufen, machte dann aber einen Rückzieher von der Transaktion. Condor forderte Schadensersatz von der Lot-Mutter Pgl und hatte bereits im Herbst eine Klage über 56 Millionen Euro eingereicht.
Solche Szenarien wünscht sich kein CFO oder M&A-Chef. Doch wie kann es grundsätzlich weitergehen, wenn ein Deal platzt? Welche rechtlichen Konsequenzen kann es für den Käufer haben, wenn er den Kaufpreis nicht wie vereinbart überweist? Welche Rechte hat der Verkäufer und welche Schadenersatzansprüche kann er geltend machen?
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