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Wirecards Prüfer EY gerät unter Beschuss

Geprellte Investoren nehmen jetzt Wirecards Abschlussprüfer EY ins Visier.
aldorado10/iStock/Getty Images

Es hätte ein Neuanfang werden sollen: Um die hartnäckigen Vorwürfe rund um Bilanzmanipulationen endlich abzuschütteln, hatte der Zahlungsdienstleister Wirecard die Wirtschaftsprüfer von KPMG mit einer Sonderprüfung beauftragt – doch das Resultat fiel anders aus als von Wirecard erhofft. Die Forensiker haben diverse „Prüfhemmnisse“ dokumentiert und alles in allem mehr Fragen als Antworten aufgeworfen.

Nachdem daraufhin die Forderungen nach einem Rücktritt von CEO Markus Braun immer lauter wurden und auch CFOAlexander von Knoop öffentlich unter Druck geriet, hat sich Wirecard zu einem Vorstandsumbau durchgerungen. Die Bafin untersucht die Kapitalmarktkommunikation von Wirecard. Und langsam aber sicher gerät auch noch ein anderer Akteur ins Visier der Kritiker: Wirecards Wirtschaftsprüfer Ernst & Young.

Anwälte bereiten Klage gegen EY vor

Tatsächlich wirft der KPMG-Bericht auf EY ein schlechtes Licht. „Er ist eine Ohrfeige für EY“, meint Wolfgang Schirp, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Schirp & Partner im Gespräch mit FINANCE. Investorenvertreter rund um Schirp sowie den Rechtsanwalt Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner sind der Frage nachgegangen, was der Sonderbericht für die Tätigkeit von EY bedeutet. Die Gesellschaft hat immerhin die Wirecard-Abschlüsse bis 2018 testiert und nie etwas beanstandet. Nach den Ergebnissen des KPMG-Berichts erscheint das manchen nun fragwürdig. Aus diesem Grund bereiten die beiden Anwälte jetzt eine Klage gegen EY vor.

In einer Mitteilung greifen sie einzelne Beispiele auf, mit denen sie ihr Vorgehen begründen. So schreibt KPMG in seinem Bericht etwa zu Umsatzerlösen aus Drittpartnergeschäften, man könne „in Bezug auf den Untersuchungszeitraum 2016 bis 2018 weder eine Aussage treffen, dass die Umsatzerlöse existieren und der Höhe nach korrekt sind noch die Aussage treffen, dass die Umsatzerlöse nicht existent und in der Höhe nicht korrekt sind. Insoweit liegt ein Untersuchungshemmnis vor“.

Laut Wolfgang Schirp hätte EY daher das Testat im Konzernabschluss zumindest einschränken oder erweitern müssen. „Aber das völlige Schweigen des Testats in diesem Punkt ist mit ordnungsgemäßer Prüfungsarbeit nicht zu vereinbaren“, so seine Meinung.

„Der KPMG-Bericht ist eine Ohrfeige für EY.“

Wolfgang Schirp, Anwalt, Schirp & Partner

Anwalt: EY hätte das Testat einschränken müssen

Ein weiteres Beispiel betrifft die von Wirecard vorgenommene Bilanzierung sogenannter „Escrow Accounts“ als Zahlungsmittel beziehungsweise Zahlungsmitteläquivalente zwischen 2016 und 2018. Laut KPMG-Bericht hätten gewisse Argumente gegen ein solches Vorgehen gesprochen. EY hätte auch in diesem Punkt das Testat einschränken müssen, meint Anwalt Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner. Richtigerweise hätten die Escrow Accounts als „sonstige Vermögensgegenstände“ ausgewiesen werden müssen.

Gerade die Kennzahl Zahlungsmittel sei für Investoren ein wichtiges Kriterium bei der Anlageentscheidung, so der Anwalt. „Das Versäumnis von EY hat also dazu geführt, dass eine für den Kapitalmarkt wichtige Kennzahl falsch dargestellt worden ist. Wirecard konnte so ungehindert seine Cash-Kennzahl aufblähen“, lautet seine harsche Kritik.

Hinzu kommt, dass KPMG Kontoauszüge beziehungsweise Bankbestätigungen in Bezug auf die Escrow Accounts angefordert, diese aber teilweise nicht erhalten habe, wie der Bericht zeigt. Man müsse davon ausgehen, dass dieses Nachweisdefizit auch schon zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung durch EY bestanden habe, kritisiert Anwalt Liebscher.

Wann haftet ein Wirtschaftsprüfer?

„Aufgrund der Aussagen im KPMG-Bericht und der bisherigen Presseberichterstattung hierzu – und vor allem ohne inhaltliche Widerlegung durch Wirecard – ist es die einheitliche Expertenmeinung, dass EY mindestens in den genannten drei Punkten Testate erstellt hat, die den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. Wir gehen davon aus, dass sich hieraus Haftungsansprüche der Investoren ableiten lassen, die im Vertrauen auf die Testate in die Aktie investiert haben“, fasst Wolfgang Schirp von Schirp & Partner die Begründung für eine Klage gegen EY zusammen.

Die Frage nach der Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist jedoch heikel und wird immer wieder diskutiert, gerade wenn ein Unternehmen in einen Bilanzskandal verwickelt oder ein sonstiges kriminelles Vorgehen aufgedeckt wird. Gerade seitens geschädigter Anleger wird dann oft die Frage laut, wie denn der WP nichts von alledem gemerkt haben konnte. Dieses Muster zeigte sich beispielsweise auch beim Bilanzskandal um Steinhoff, in dessen Zuge die Prüfer Deloitte und Rödl & Partner unter Beschuss gerieten.

Wirtschaftsprüfer müssen schweigen

Für die Wirtschaftsprüfer wird es äußerst schwierig, wenn sie in eine solche Situation hinein geraten. Wegen ihrer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht dürfen sie sich zu untersuchten Unternehmen nicht öffentlich äußern und können sich somit gegen die Vorwürfe nicht verteidigen. Zudem stellt sich generell die Frage, inwiefern ein Prüfer fragwürdige Vorgänge in Unternehmen wirklich lückenlos aufdecken kann: Wenn ihm das Management etwa bewusst wesentliche Informationen vorenthält oder Sachverhalte falsch dargestellt, ist es möglich, dass Fehler unentdeckt bleiben.

„Die Frage nach der Haftung ist in der Tat nicht trivial“, mein Anwalt Wolfgang Schirp auf FINANCE-Anfrage. „Aber bei EY finde ich die Testaterteilung hinsichtlich es 2018er Abschlusses so hochgradig fragwürdig, dass sich die Frage nach (Eventual-)Vorsatz im Sinne des § 332 HGB stellt. Und wenn man diesen (Eventual-)Vorsatz nachweisen kann, dann haftet EY auch.“

(Eventual-)Vorsatz bedeutet, dass ein Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn zugleich billigend in Kauf nimmt – sprich, dass ein Prüfer es für möglich hält, dass etwas im Argen liegt, den Abschluss aber dennoch testiert. Auf FINANCE-Anfrage hat EY mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht keine Stellung zu den Vorwürfen genommen.

„Wenn man einen (Eventual-)Vorsatz nachweisen kann, dann haftet EY auch.“

Wolfgang Schirp, Anwalt, Schirp & Partner

Wirecard hat wieder das Prüfmandat ausgeschrieben

Solche heftigen Vorwürfe können dem Ruf einer WP-Gesellschaft stark zusetzen – zumal gerade für Wirtschaftsprüfer Vertrauenswürdigkeit und Integrität Grundlage ihres Geschäftsmodells sind. Tatsächlich kratzt der Fall Wirecard bereits seit einigen Jahren am Ruf von EY, seit dem Beginn der ersten Shortseller-Attacken auf den Zahlungsdienstleister im Jahr 2016. Umso verwunderter zeigten sich manche Marktteilnehmer, dass EY sich im Zuge der verpflichtenden Abschlussprüferrotation vor einem Jahr überhaupt erneut um das Mandat bei Wirecard beworben und sich dabei letztlich gegen den Konkurrenten PwC durchgesetzt hatte. 

Umso überraschender ist nun, dass Wirecard vor wenigen Wochen schon wieder das Prüfmandat ausgeschrieben hat. Ob EY nicht mehr wollte oder Wirecard selbst den bisherigen Prüfer austauschen will, ist unklar. Denkbar ist, dass EY nun die erlaubte Prüfungsdauer bei Wirecard erreicht hat und endgültig herausrotieren muss – doch dann stellt sich die Frage, warum Wirecard überhaupt schon vor einem Jahr das Mandat ausgeschrieben und EY erneut zum Prüfer gewählt hatte. Wirecard hat sich auf FINANCE-Anfrage zu der erneuten Ausschreibung nicht geäußert.

Eines ist jedenfalls klar: Ein besonders hohes Prüfhonorar würde EY nach Abgabe des Mandats nicht verlorengehen, denn Wirecard zahlte EY bisher lediglich Summen im unteren einstelligen Millionenbereich. Für Dax-Konzerne, die in der Regel Prüfhonorare im mittleren und hohen zweistelligen Millionenbereich zahlen, ist das außergewöhnlich niedrig – vor allem in Anbetracht des Reputationsrisikos, das von Wirecard inzwischen ausgeht.  

julia.schmitt[at]finance-magazin.de

Info

Verfolgen Sie die Geschehenisse um den Zahlungsdienstabwickler mit der FINANCE-Themenseite zu Wirecard. Mehr über die größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften finden Sie auf der Themenseite Big Four.

Julia Schmitt ist Redaktionsleiterin von FINANCE-Online und Moderatorin bei FINANCE-TV. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre und Publizistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stieg sie 2014 bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA ein. Sie betreut die Themenschwerpunkte Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung und ist Trägerin des Karl Theodor Vogel Preises der Deutschen Fachpresse.